Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

Courtagehinweis

Wir arbeiten grundsätzlich im Qualifizierten Alleinauftrag, ohne Hinzuziehung anderer Makler oder Dritter seitens des Vermieters/Verkäufers. Ob wir im Innenverhältnis bei Bedarf auf unsererseits ausgewählte Kollegen zurückgreifen, stimmen wir dann gemeinsam ab. 

„Viele Köche verderben den Brei“, und in der Immobilienbranche leider auch oftmals den Immobilienwert, lässt uns diesen Grundsatz bestätigen – mit Erfolg.


Bezogen auf Bayern findet sich eine ortsübliche Courtage-/Provisionsanwendung wie folgt:

Vermietung

Für den Vermieter/Besteller (Privatobjekte) beträgt die Courtage 2,38 Monatsnettomieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Abschluss des Mietvertrages. 

Für den Mieter (Gewerbe) ist die Courtage abhängig vom Objekt und der Mietvertragsdauer. Sie liegt zwischen drei und sechs Nettomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Abschluss des Mietvertrages. 

 
Verkauf/Kauf

In Bayern gilt regulär eine Courtage von jeweils 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell entspricht dies 3,57% brutto) jeweils für Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages.

Wir behandeln diese System individuell und objektabhängig. Die Courtage wird persönlich bei Auftragsvergabe mit dem Besteller/Auftraggeber abgestimmt. 

 Es greift § 656c BGB.


Bei besonderen Umständen oder Immobilienobjekten kann von den oben genannten, marktüblichen Regelsätzen in beiderseitigem Einverständnis zwischen Verkäufern/Vermietern und Immobilien mit Herz e.K. auch abgewichen werden.
Stundensatz

Bei Dienstleistungen im Rahmen unserer Tätigkeitsfelder, welche außerhalb eines Vertragsverhältnisses oder einer unverbindlichen Bewertung liegen, wie z.B. beratende Tätigkeiten, Informationssammlungen, Terminwahrnehmungen bei rechtlichen oder dienstleistenden Beratungsstellen, etc., berechnen wir einen Stundensatz von 89,00 € inkl. der gesetzl. MwSt.

Immobilienbewertung

Gerne bewerten wir Ihre Immobilie marktorientiert. Hierfür berechnen wir eine pauschale von 595,00 € inklusive der gesetzl. MwSt. 
Bei Verkauf Ihres Objektes über unser Haus bekommen Sie die Gebühr nach notarieller Beurkundung erstattet, bzw. mit der dann zu leistenden Courtage verrechnet.

Tippgeberprovision

Vermitteln Sie Immobilien mit Herz e.K. einen potentiellen Käufer oder Verkäufer und kommt es mit diesem zum notariell beurkundeten Vertragsabschluss, so vereinbaren wir mit Ihnen gerne eine individuelle Tippgeberprovision.
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